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   VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13.WI.D   

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https://dejure.org/2013,5028
VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13.WI.D (https://dejure.org/2013,5028)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.02.2013 - 28 L 118/13.WI.D (https://dejure.org/2013,5028)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 28 L 118/13.WI.D (https://dejure.org/2013,5028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis durch den Dienstvorgesetzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis durch den Dienstvorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich, soweit ersichtlich, bislang ausdrücklich nur das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu dieser Frage geäußert und sich der Auffassung angeschlossen, wonach eine höchstpersönliche Wahrnehmung dieser Aufgaben aus dem Bundesdisziplinargesetz nicht mehr abgeleitet werden könne (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2007 - 21d A 1624/06.BDG -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13
    Die einheitliche Ausübung dieser Disziplinarbefugnisse erfordere, dass sie nur in den Händen weniger liege und auf den Kreis der Personen zu beschränken sei, die - wie der Behördenleiter und sein allgemeiner Vertreter - die Belange der Behörde in ihrer Gesamtheit beurteilen können (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1995 - 1 DB 7/95 -, juris Rdnr. 6f).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Dem steht weder das sich aus § 18 Abs. 1 LDG ergebende Delegationsverbot (zur auf die BDO bezogenen Rechtsprechung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei Beamten vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - <BVerwGE 46, 14>; BVerwG, Beschluss vom 02. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, Rn. 6, juris; weiter zum Streitstand: VG Wiesbaden, Teilurteil vom 25. Februar 2013 - 28 L 118/13.WI.D -, Rn. 27, juris, m.w.N.) entgegen noch der Umstand, dass es keinerlei formale Entscheidung über den Befangenheitsantrag des Klägers gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichts ... gegeben hat.
  • VG Wiesbaden, 23.07.2013 - 28 K 698/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Da die Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis nur durch den Präsidenten oder seinen ständigen Vertreter erfolgen kann (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.02.2013 - 28 L 118/13.WI.D -, juris Rdnr. 29, zur Einleitungsbefugnis des Disziplinarvorgesetzten), reicht die Zeichnung eines geschäftsplanmäßig beauftragten Mitarbeiters der Behörde (hier: "Im Auftrag (D) Regierungsdirektor") nicht aus.
  • VG Düsseldorf, 13.03.2020 - 35 K 8777/19
    vgl. VG Wiesbaden, Teilurteil vom 25. Februar 2013 - 28 L 118/13.WI.D -, juris, Rn. 21, und Beschluss vom 25. Juni 2012 - 25 L 248/12.WI.D -, juris, Rn. 23; Köhler, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Kommentar zum Bundesdisziplinargesetz, 6. Aufl. 2016, S. 590 f., Rn. 4.
  • VG Wiesbaden, 18.11.2013 - 28 L 369/13

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Einleitungsbefugnis

    Die Kammer hat hierzu mit Beschluss vom 19.02.2013 - 28 L 118/13.WI.D -, juris, Rdnr. 26ff ausgeführt:.
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